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Mathias Flückiger –
provisorische Sperre aufgehoben

19.12.2022
Mathias Flückiger –  provisorische Sperre aufgehoben
Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic (DK) hat entschieden, dass das atypische Zeranol-Testresultat von Mathias Flückiger nicht als positive Dopingprobe gewertet werden darf. Die provisorische Sperre ist damit aufgehoben.
Swiss Sports Integrity (SSI) hatte die provisorische Sperre am 18. August ausgesprochen, nach rund 120 Tagen ist sie jetzt aufgehoben. Für Flückiger ist das ein sehr wichtiger Erfolg im Beweiskampf für seine Unschuld. «Ich habe nie gedopt. Der Entscheid der Disziplinarkammer ist für mich eine extrem grosse Erleichterung. Es waren die schlimmsten fünf Monate meines Lebens. Nach monatelangem, enorm belastendem Warten blicke ich nun wieder optimistisch in die Zukunft. Sportlich bin ich motivierter denn je und ich arbeite täglich an meinem Comeback», zeigt sich Flückiger höchst erfreut.

Dosier mit entlastenden Indizien

Am 16. September 2022 hatten Flückiger und sein Team bei der DK ein ausführliches Dosier mit Erklärungen und Entlastungsindizien eingereicht. Dabei beantragte der Berner eine sofortige Aufhebung der Sperre. Unter anderem wurde dabei auf das absolut unauffällige Steroidprofil Flückigers verwiesen, auf eine Haarprobe mit negativem Ergebnis, sowie uf zwei negative Proben, die kurz vor und nach dem atypischen Testresultat durchgeführt worden waren (Trainingskontrolle am 20. Mai, Wettkampfkontrolle am 10. Juni.

Fall geht zurück zu SSI

Mehrere wissenschaftliche Belege und Erkenntnisse zu Zeranol zeigten, laut Pressemeldung, dass dieses bei Menschen mit grösster Wahrscheinlichkeit keinen anabolen Effekt hat. «Die SSI hätte die Probe Flückigers gar nie als positiv, sondern lediglich als atypisch werten dürfen. Eine positive Probe ist jedoch Voraussetzung für die Verhängung einer provisorischen Sperre, bzw. die Durchführung der B-Probe», so die Meldung weiter.


Nun geht der Fall zurück zu SSI. Unter Beachtung der Stakeholder Notice kann die nationale Antidopingagentur allenfalls eine erneute Wertung der A-Probe vom 5. Juni 2022 als abnormes oder atypisches Analyseresultat vornehmen. Den Entscheid der DK kann SSI juristisch nicht anfechten.

Der Albtraum ist für Mathias Flückiger also noch nicht vorbei: «Ich wünsche mir, dass mein Fall möglichst bald abgeschlossen werden kann. Die ständige Unsicherheit, das monatelange Warten, die unbegründeten Anschuldigungen müssen endlich ein Ende haben.»

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