Drücken Sie die Eingabetaste zum Suchen

Neue Trails im ganzen Land? Das neue Veloweggesetz

Text: Ole Kliem
22.11.2023
Am 1. Januar 2023 trat das neue Schweizer „Veloweggesetz“ in Kraft. Das Besondere daran ist zunächst einmal die Tatsache, dass es sich dabei um eine Gesetzesanpassung handelt, in der das Mountainbike explizit erwähnt wird. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Trails, die wir kennen und die, die womöglich kommen werden?

Doch was ist das Veloweggesetz?

Beim neuen Gesetz handelt es sich um eine Neuerung, welche Kantone zukünftig in die Pflicht nimmt, ihre Infrastruktur für Bikes auf Alltags- und Freizeittauglichkeit zu überprüfen. Die Überprüfung muss in einem Plan festgehalten und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Um dem Gesetz zu entsprechen, wurde sich auf eine Liste von Kriterien geeignet, die erfüllt werden müssen. So müssen z.b. Wege, die einen Alltagsnutzen aufweisen bspw. Wohngebiete, den öffentlichen Verkehr aber auch Einrichtungen von öffentlichem Interesse miteinander verbinden.

Welche Auswirkungen fürs MTB?

Dadurch, dass das Mountainbike als Fortbewegungsmittel explizit erwähnt wird, sehen sich die Kantone zukünftig dazu verpflichtet, den Bedarf sowie das reale Angebot an Trails zu erfassen und aufzubereiten. Was für viele Kantone bereits Usus ist, bedeutet für andere, dass sie nun nachziehen müssen. Obwohl die Anforderungspunkte hinsichtlich der konkreten Anforderungen nach Trails und deren Umsetzung bewusst offen gehalten wurden, lesen sich einige der Punkte vielversprechend. So müssen Velowegnetze zukünftig:

  • Eine angemessene Dichte und direkte Streckenführung aufweisen
  • Attraktiv sein und eine hohe Erholungsqualität vorweisen
Beides Punkte, die sich alle auf dem Velo gleichermassen wünschen würden.

Neue Trails im ganzen Land?

So schnell geht’s dann doch nicht. Obwohl das Gesetz in Kraft getreten ist, wurden bei der Beurteilung der Pläne bewusst Spielräume gelassen, um die eigenen Interessen der Kantone entsprechend mit zu berücksichtigen. Das ganze Vorhaben wurde auf einen Zeitraum von 5 Jahre definiert, in denen die Kantone Zeit haben, um die Verantwortlichen zu finden und Prozesse zu definieren. Die entsprechenden Kantone sind dann dazu angehalten, ihre Massnahmen innerhalb der nächsten 20 Jahre umzusetzen.

Erste Resultate

Auch im Kanton Zürich wurde die Gesetzeserweiterung wahrgenommen, weshalb man Allegra damit beauftragte, eine Bestands- und Bedarfserhebung hinsichtlich der vorhandenen Infrastruktur, dem Nutzungsverhalten sowie den Bedürfnissen von Mountainbikern und Mountainbikerinnen auszuarbeiten. Dabei kamen verschiedene Messmethoden zum Einsatz: Experten wurden interviewt, es gab eine „Art Verkehrszählung“ sowie eine Online-Umfrage, an der sich fast 2000 Personen beteiligten.

Für weitere Infos und die komplette Studie gibt´s unter„Bestands- und Bedarfserhehung Mountainbike Infrastruktur Kanton Zürich" die passenden News.
Gebiete mit über 5000 MTB-Fahrten pro Jahr (Stand 2022)
Neue Trails im ganzen Land? Das neue Veloweggesetz
Gebiete mit über 5000 MTB-Fahrten pro Jahr (Stand 2022)

BORN - Newsletter

Mit unserem Newsletter bleibst du top informiert. Alle Informationen zur Anmeldung findest du hier.
Hier anmelden