Flückiger gewährte auf der Pressekonferenz einen Einblick auf «die mit Abstand schlimmste Zeit meines Lebens». Zusammen mit seinem Beraterstab zeigte Flückiger auf, warum es aus dessen Sicht aus wissenschaftlichen wie auch juristischen Gründen nie zu einem «Dopingfall» hätte kommen dürfen.
Nach diesem atypisch positiven Ergebnis hatte Flückiger in Leogang (XCC und XCO) sowie in Andorra (XCC) Weltcup-Rennen gewonnen, und war dort ohne Auffälligkeiten auf Doping getestet worden.
Laut Darstellungen von Flückigers wissenschaftlichem Berater Dr. Kamber seien solche Kontaminationen nicht selten. Aus diesem Grunde hatte die Welt-Antidoping-Agentur WADA Ende Mai 2022 eine «steakholder notice» veröffentlicht. Darin wurden alle assoziierten Dopinglabors darauf hingewiesen, dass bestimmte anabolische Substanzen, darunter Zeranol, auch in der Tiermast eingesetzt würden. Laut WADA sei es jedoch «höchst unwahrscheinlich», dass der Verzehr kontaminierten Fleisches zu Konzentrationen der Substanz von mehr als 5 Ng/ml führen würden. Positive Proben unterhalb dieser Schwelle seien daher als «atypisch» einzustufen und zum Anlass einer Untersuchung werden. Würden bei einer solchen Untersuchung keine Beweise gefunden werden, welche einen anderen Grund als den Verzehr kontaminierten Fleisches nahelegten, sei ein solcher atypischer Fund nicht als Dopingfall zu betrachten.
Trotz dieser Richtlinie informierte «Swiss Sports Integrity» (SSI) den nationalen Radsportverband Swiss Cycling am 18. August 2022 über das Testergebnis von Flückigers Probe, und verhängte eine «provisorische Sperre». Im Verlauf des Septembers brachte Flückiger mehrere Einsprüche gegen die Sperre ein, welche jedoch nicht aufgehoben wurde. Erst Ende September ordnete die Disziplinarkommisson «vorsorglich» an, dass Flückigers A-Probe nicht als «abnormal» gewertet werden dürfe und daher die Öffnung einer B-Probe unterbleiben müsse – ein wichtiger Zwischenerfolg. Nach einer Stellungnahme von SSI im Oktober folgte die Disziplinarkommission im Dezember Flückigers Darstellung des Falls, und hob die Sperre mit sofortiger Wirkung auf.
Nach Darstellung Mathias Flückigers kam es erst nach der Aufhebung der Sperre am 10. Februar 2023 zu einem ersten Treffen mit der SSI, während dessen Flückiger zu den möglichen Ursachen dieser Kontamination befragt wurde – ein Vorgehen, welches nach Ansicht von Flückigers juristischer Vertretung den Vorgaben der WADA widersprach. Für Flückiger ist die Sache klar: «Mein Fall wurde zu einem Dopingfall, obwohl es nie einer hätte werden dürfen!»
Flückigers Race-Comeback
Auf der Pressekonferenz verlieh Mathias Flückiger seiner Hoffnung Ausdruck, dass sein Fall bis dahin mit einem endgültigen Urteil abgeschlossen werde: «Ich hoffe sehr, dass die zuständigen Instanzen meinen Fall so schnell wie möglich abschliessen. Erst dann bin ich diese ständige, teilweise kaum aushaltbare Last endlich los, und kann befreit auf den Rennplatz gehen.»
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