E-Biker drohen Helm- & Lichtpflicht
Tagfahrlicht am E-Bike, dazu eine Helmpflicht und S-Pedelecs mit einem verpflichtendem Tacho: Der Bund will die Gesetzgebung für E-Bikes deutlich verschärfen. Noch bis Samstag, 12. Dezember 2020, können Interessenvertreter der Velo- und Touismusbranche in der Vernehmlassung dazu Stellung beziehen.
Die «Teilrevision von acht Verordnungen begleitend zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes» vom 19. August 2020 liest sich auf den ersten Blick unspektakulär, für die Besitzer von E-Velos, Speed-Pedelecs und E-Mountainbikes hat diese Revisonsvorlage des Strassenverkehrsgesetzes (Link ASTRA) jedoch deutliche Auswirkungen.
In der Zusammenfassung heisst im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens:
Eines der aktuell wichtigsten Sicherheitsprobleme auf Schweizer Strassen sind die Unfälle mit Zweirädern und insbesondere jene mit E-Bikes. In den Jahren 2011 bis 2018 hat sich die Zahl der Personen, die mit einem E-Bike schwer verunfallten, nahezu verfünffacht. Diese Entwicklung widerspiegelt die Zunahme der E-Bikes im Strassenverkehr. Die Zahl der getöteten und schwerverletzten E-Bike-Lenkenden (Schwerverunfallte) lag im Jahr 2018 bei insgesamt 321 Personen. Davon verunfallten 85 Personen mit einem schnellen E-Bike (Tretunterstützung bis max. 45 km/h) und 236 Personen mit einem langsamen E-Bike (Tretunterstützung bis max. 25 km/h).
Es besteht daher ein ausgewiesener Bedarf an Massnahmen, mit denen die Verkehrssicherheit bei E-Bike-Lenkenden erhöht und die Anzahl Schwerverunfallter gesenkt werden kann.
Sicherheit von E-Bikes:
Mit dieser Vorlage werden zur Erhöhung der Sicherheit von E-Bike-Lenkenden Massnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig und ohne zusätzliche Abklärungen umgesetzt werden können. Lenker und Lenkerinnen von E-Bikes sollen künftig:
In der Zusammenfassung heisst im erläuternden Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens:
Eines der aktuell wichtigsten Sicherheitsprobleme auf Schweizer Strassen sind die Unfälle mit Zweirädern und insbesondere jene mit E-Bikes. In den Jahren 2011 bis 2018 hat sich die Zahl der Personen, die mit einem E-Bike schwer verunfallten, nahezu verfünffacht. Diese Entwicklung widerspiegelt die Zunahme der E-Bikes im Strassenverkehr. Die Zahl der getöteten und schwerverletzten E-Bike-Lenkenden (Schwerverunfallte) lag im Jahr 2018 bei insgesamt 321 Personen. Davon verunfallten 85 Personen mit einem schnellen E-Bike (Tretunterstützung bis max. 45 km/h) und 236 Personen mit einem langsamen E-Bike (Tretunterstützung bis max. 25 km/h).
Es besteht daher ein ausgewiesener Bedarf an Massnahmen, mit denen die Verkehrssicherheit bei E-Bike-Lenkenden erhöht und die Anzahl Schwerverunfallter gesenkt werden kann.
Sicherheit von E-Bikes:
Mit dieser Vorlage werden zur Erhöhung der Sicherheit von E-Bike-Lenkenden Massnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig und ohne zusätzliche Abklärungen umgesetzt werden können. Lenker und Lenkerinnen von E-Bikes sollen künftig:
- auch tagsüber mit Licht fahren;
- einen Velohelm tragen (gilt für schnelle E-Bike-Fahrende bereits); und
- die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten beachten müssen
Was bedeutet das konkret für E-Biker?
Der Bund will eine Helmpflicht für E-Velos bis 25 km/h und Fahrer und eventuell Mitfahrende, er will eine Tagfahrlicht-Pflicht für langsame und schnelle Elektrovelos einführen, und er will dass S-Pedelcs bis 45 km/h mit einem EU-Normierten Tacho ausgerüstet sind, respektive nachgerüstet werden. Defakto hebt das die bisherige Gleichstellung des E-Bikes gegenüber dem Velo auf. «Die Attraktivität der E-Bikes wird durch diese Gesetzesänderungen erheblich verringert. Teilweise lassen sich diese Ideen auch nicht im Einklang mit den übrigen Schweizer Gesetzen umsetzen, oder sie sind technisch nicht umsetzbar», schreibt Urs Rosenbaum (dynaMot), Kommunikationsfachmann der Schweizer Velobranche, in einem Aufruf an die Verantwortlichen der Velobranche, gegen diese Vernehmlassung Stellung zu beziehen.
Bei Fahrten im Gelände mit dem E-MTB gibt es kein schlüssiges Argument, dass gegen einen Velohelm spricht. Ein Helm schützt im Gelände und im Strassenverkehr, das steht ausser Frage. Ein im Gesetz festgeschriebenes Helmobligatorium ist jedoch etwas völlig anderes. Dieses lehnt unter anderem auch der nationale Dachverband Pro Velo in einer Stellungnahme ab. In dieser heisst es:
«Viele Schweizer Städte haben in den letzten Jahren erfolgreich ein Netz von Leihvelos aufgebaut. Darin erweisen sich gerade die langsamen Elektrovelos als besonders beliebt. Sie erweitern den Radius von Velos und erleichtern das Bewältigen von Steigungen. Die vorgeschlagene Helmpflicht würde diesen Angeboten den Todesstoss geben. Für Pro Velo Schweiz ist der Vorschlag des Bundesrates daher anachronistisch. "Fast drei Viertel der Stimmbevölkerung hat vor zwei Jahren den Bundesbeschluss Velo angenommen, und jetzt will der Bundesrat die Erfolgsgeschichte der Elektrovelos abwürgen. Das ist für mich unverständlich.", sagt Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer. Mehr Sicherheit gibt es dank besserer Infrastrukturen und mehr Velos auf den Strassen und nicht mit einer Helmtragepflicht.»
Das allgemeine Tagfahrlicht und auch die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten begrüsst Pro Velo stattdessen.
Bei Fahrten im Gelände mit dem E-MTB gibt es kein schlüssiges Argument, dass gegen einen Velohelm spricht. Ein Helm schützt im Gelände und im Strassenverkehr, das steht ausser Frage. Ein im Gesetz festgeschriebenes Helmobligatorium ist jedoch etwas völlig anderes. Dieses lehnt unter anderem auch der nationale Dachverband Pro Velo in einer Stellungnahme ab. In dieser heisst es:
«Viele Schweizer Städte haben in den letzten Jahren erfolgreich ein Netz von Leihvelos aufgebaut. Darin erweisen sich gerade die langsamen Elektrovelos als besonders beliebt. Sie erweitern den Radius von Velos und erleichtern das Bewältigen von Steigungen. Die vorgeschlagene Helmpflicht würde diesen Angeboten den Todesstoss geben. Für Pro Velo Schweiz ist der Vorschlag des Bundesrates daher anachronistisch. "Fast drei Viertel der Stimmbevölkerung hat vor zwei Jahren den Bundesbeschluss Velo angenommen, und jetzt will der Bundesrat die Erfolgsgeschichte der Elektrovelos abwürgen. Das ist für mich unverständlich.", sagt Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer. Mehr Sicherheit gibt es dank besserer Infrastrukturen und mehr Velos auf den Strassen und nicht mit einer Helmtragepflicht.»
Das allgemeine Tagfahrlicht und auch die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten begrüsst Pro Velo stattdessen.
Was bedeutet Tagfahrlicht fürs E-Bike
Urs Rosenbaum argumentiert gegen ein permanentes Tagfahrlicht bei E-Bikes bis 25 und 45 km/h, da dies nicht pauschal Sinn mache und nicht in jeder Fahrsituation umsetzbar sei. «Gemäss Zahlen von Velosuisse handelt es sich bei rund 33 Prozent der aktuell verkauften E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h um E-Mountainbikes, die für den sportlichen Gebrauch und nicht für den Strassenverkehr ausgelegt sind. In vielen Fahrsituationen bringt ein Tagfahrlicht bei diesen Fahrzeugen keinen Zusatznutzen», so Rosenbaum.
Wenn Mountainbiker des Nachts oder in der Dämmerung auf Trails unterwegs sind, sind die Bikes meist mit einer dementsprechend starken Beleuchtung ausgerüstet. Aber braucht es das im Gelände auch am Tag? Das darf man als Mountainbiker auf Singletrail getrost bezweifeln.
Das vielleicht wichtigste Argument ist jedoch, «die Schweiz würde mit dieser Regelung gegenüber den anderen europäischen Ländern einen Sonderweg beschreiten. Da die Herstellung und der Vertrieb von E-Bikes unterdessen sehr stark internationalisiert ist, stellt die Regelung ein technisches Handelshemmnis dar, ddas sich negativ auf Angebot und Preise auswirken würde. Dies stünde dem Ziel entgegen E-Bikes zu fördern zur Entlastung der Städte und Förderung der Gesundheit», argumentiert Rosenbaum.
Auch für den Bike-Tourismus hätte die Licht-Pflicht schwerwiegende Auswirkungen. Und das nicht nur bei den grenzüberschreitenden Tourenradlern zwischen Kreuzlingen und Bregenz. Wenn E-Mountainbiker aus den Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich oder Österreich beim Bike-Urlaub in der Schweiz mit einer saftigen Strafe rechnen müssen, weil ihr Bike nicht mit Licht ausgestattet ist, wäre das ein deutlicher Nachteil für den Biketourismus in der Schweiz. Dieser Nachteil würde die gesamte Schweizer Velo-Branche betreffen.
Bis Samstag besteht die Möglichkeit Stellung zu beziehen
Für alle Entscheider und Verantwortlichen der Schweizer Velobranche sei es laut Rosenbaum daher essentiell, sich mit ihrer Stimme gegen diese Gesetzesänderung auszusprechen. Bis Samstag, 12. Dezember, besteht die Möglichkeit, mit diesem Fragebogen zur Vernehmlassung Stellung zu beziehen.
Wenn Mountainbiker des Nachts oder in der Dämmerung auf Trails unterwegs sind, sind die Bikes meist mit einer dementsprechend starken Beleuchtung ausgerüstet. Aber braucht es das im Gelände auch am Tag? Das darf man als Mountainbiker auf Singletrail getrost bezweifeln.
Das vielleicht wichtigste Argument ist jedoch, «die Schweiz würde mit dieser Regelung gegenüber den anderen europäischen Ländern einen Sonderweg beschreiten. Da die Herstellung und der Vertrieb von E-Bikes unterdessen sehr stark internationalisiert ist, stellt die Regelung ein technisches Handelshemmnis dar, ddas sich negativ auf Angebot und Preise auswirken würde. Dies stünde dem Ziel entgegen E-Bikes zu fördern zur Entlastung der Städte und Förderung der Gesundheit», argumentiert Rosenbaum.
Auch für den Bike-Tourismus hätte die Licht-Pflicht schwerwiegende Auswirkungen. Und das nicht nur bei den grenzüberschreitenden Tourenradlern zwischen Kreuzlingen und Bregenz. Wenn E-Mountainbiker aus den Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich oder Österreich beim Bike-Urlaub in der Schweiz mit einer saftigen Strafe rechnen müssen, weil ihr Bike nicht mit Licht ausgestattet ist, wäre das ein deutlicher Nachteil für den Biketourismus in der Schweiz. Dieser Nachteil würde die gesamte Schweizer Velo-Branche betreffen.
Bis Samstag besteht die Möglichkeit Stellung zu beziehen
Für alle Entscheider und Verantwortlichen der Schweizer Velobranche sei es laut Rosenbaum daher essentiell, sich mit ihrer Stimme gegen diese Gesetzesänderung auszusprechen. Bis Samstag, 12. Dezember, besteht die Möglichkeit, mit diesem Fragebogen zur Vernehmlassung Stellung zu beziehen.